In Sachen Bekämpfung des Coronovirus gibt es einige sinnvolle behördliche Vorschriften. Dazu gehören die Vorschriften, in fremden geschlossenen Räumen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und Abstand zu halten sowie das Verbot größerer Versammlungen. Gegen solche Maßnahmen zu demonstrieren oder sich ihnen zu widersetzen ist kontraproduktiv.
Daneben gibt es in derselben Sache behördliche Maßnahmen, die jeglichen Sinns entbehren. Hier eine Kostprobe:
Wir reisten am 14.03.21 mit dem Auto von Andalusien nach Thüringen zurück. An dem Datum lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 83, in Thüringen bei 168. In Spanien lag sie bei 59, in Andalusien bei 56. Deutschland erklärte Spanien – mit Ausnahme einiger Provinzen, zu denen Andalusien nicht gehörte – zum Risikogebiet. Für solche Gebiete gelten Reisewarnungen und verschärfte Bedingungen für die Rückreise nach Deutschland. Angesichts der genannten statistischen Werte kann man nur vermuten, dass die deutsche Regierung kein Problem darin sieht, es sich mit anderen Ländern der EU zu verderben.
Zu den verschärften Bedingungen gehören die folgenden:
- Der Heimkehrer hat sich nach Grenzübertritt unverzüglich nach Hause zu begeben. Auch wenn man einmal quer durch Deutschland reisen muss, ist eine Hotelübernachtung verboten.
- Nach Heimkehr hat er sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben.
- Ungeachtet der Quarantäne hat er sich bei erster Gelegenheit einem PCR-Test auf Virusinfektion zu unterziehen.
Ad 1: Fährt man von Andalusien nach Thüringen, muss man ein paar Hotelübernachtungen einschieben. Da sie in Deutschland verboten sind, muss man die letzte Übernachtung noch vor der deutschen Grenze in Frankreich absolvieren. Die Inzidenz in Frankreich betrug am Stichtag 257. Es kommt offensichtlich nicht auf die Gesundheit des deutschen Staatsbürgers, sondern auf Prinzipienreiterei an.
Ad 2: Angesichts der genannten spanischen Inzidenzen wäre eigentlich eher der Rückkehrer vor den in Thüringen Gebliebenen zu schützen; aber der Gedanke kam den zuständigen Behörden offensichtlich nicht.
Ad 3: Der Test kostet 15 €, der Laborbericht 153,68 €. Die Kosten trägt der Betroffene.
- Der Befund des Labors wird, falls positiv, vom Gesundheitsamt dazu verwendet, die Quarantäne zu verlängern. Falls negativ, geschieht weiter nichts.
- Die Entscheidung des Gesundheitsamts ist nicht transparent, denn der Befund selbst wird dem Betroffenen nicht mitgeteilt. Der Befund einer von einer Behörde angeordneten medizinischen Untersuchung eines Bürgers bildet hoheitliche Daten, die vor diesem geschützt werden müssen; das war doch der Sinn des Datenschutzgesetzes, oder?
Es ist nicht ratsam, sich solchen absurden und überheblichen Maßnahmen der deutschen Behörden zu widersetzen, denn dann riskiert man erhebliche Bußgelder. Aber man kann die Dummheit und Hoffart der deutschen Behörden das nennen, was sie sind. Das tue ich hiermit.
Die Geschichte ist freilich hier noch nicht zu Ende. Als Heimkehrer aus einem Risikogebiet hat man vor Einreise nach Deutschland eine "Digitale Einreiseanmeldung" online auszufüllen, was wir am 13.3.21 taten. Da ist u.a. der Heimatort einzutragen. Diese Information wird über das Internet in Millisekunden an das zuständige Gesundheitsamt übertragen. Am 17.3. erhielt ich einen Anruf vom Erfurter Gesundheitsamt in Sachen des obligatorischen PCR-Tests, dem ich mich zwei Tage zuvor in Erfurt unterzogen hatte. Die Angestellte hatte keinerlei Information über die Veranlassung dieses Tests und erfuhr erst bei diesem Telefonat von mir all das, was ich auch in dem Online-Formular angegeben hatte. Es wäre sicher unrealistisch zu erwarten, dass eine Verwaltung über ein Jahr nach Ausbruch der Epidemie die zugehörigen Verfahren effizient handhabt.