Problemlage

  1. Die Menschen in Deutschland werden immer älter.
  2. Deutschland hat eine der niedrigsten Geburtenraten Europas.

Das hat u.a. folgende Konsequenzen:

  1. Die Menschen nehmen immer länger Rente in Anspruch.
  2. Es wird immer weniger Menschen geben, um diese Renten – im Sinne des “Generationenvertrags” – zu bezahlen.
  3. Folglich sinken die Renten bis zur Armutsgrenze, und die Beitragszahlungen steigen über die zumutbare Belastung hinaus.

Ursachen des Problems

Die Erziehung von Kindern ist eine Leistung, welche – abgesehen von der Freude, die sie zweifellos machen kann – Entbehrungen mit sich bringt. Die Entbehrungen sind relativ klar bezifferbar, der Gewinn an Lebensfreude dagegen eher virtuell. Folglich fragen sich solche Ehepaare, welche Geburtenkontrolle betreiben, was sie davon haben, wenn sie Kinder bekommen und großziehen. Bei der augenblicklichen sozialen und Gesetzeslage in Deutschland haben sie sehr wenig davon und machen ein Verlustgeschäft (s. auch J. Borchert, Strangulierung der Familienbudgets). Folglich bleiben viele Ehepaare kinderlos.

Diese Situation ist eine Konsequenz von Sozialgesetzen, die ehemals sinnvoll gewesen sein mögen, heute jedoch falsch sind. Anthropologisch betrachtet, ist die Erziehung, welche die Eltern ihrem Kind angedeihen lassen, und die Fürsorge, welche erwachsene Kinder ihren alten Eltern angedeihen lassen, eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit. In einer Gesellschaft ohne soziale Sicherungssysteme bekommen Menschen Kinder und ziehen sie groß zum Zwecke ihrer eigenen Alterssicherung. Genauer: Je besser man die Kinder erzieht, desto selbständiger werden sie als Erwachsene sein. Somit werden sie ihren Eltern desto dankbarer und auch finanziell eher imstande sein, sie zu unterstützen. Folglich hat man sein Alter desto besser gesichert.

Ein Staat kann sowohl die Kinderaufzucht als auch die Unterhaltung und Pflege der Alten sozialisieren. Beides zu privatisieren, so wie es in Gesellschaften ohne soziale Sicherungssysteme seit jeher war, hat den Vorteil, die sozialen Beziehungen der Fürsorge für die Kinder und für die Alten an die biologischen Beziehungen zu koppeln, welche eine ziemlich stabile Basis abgeben. Es hat daneben auch Nachteile verschiedener Art, z.B. wenn Menschen Schicksalsschläge erleiden, welche auch diejenigen überfordern, die sich in diesem privatisierten System um die Geschädigten kümmern müssen; oder wenn Menschen Kinder bekommen, ohne jedoch in der Lage zu sein, diese auch zu erziehen. Folglich ist es sinnvoll, diese Aufgaben mindestens teilweise zu sozialisieren.

In unserer Gesellschaft ist die Kinderaufzucht überwiegend privatisiert, die Unterhaltung und Pflege der Alten dagegen überwiegend sozialisiert. Erstens ist die moralische Verpflichtung der Kinder, sich um ihre alten Eltern zu kümmern, stark zurückgegangen. Eine finanzielle Verpflichung in diesem Sinne haben sie höchstens in dem Maße, in dem sie zur Deckung verbleibender Pflegekosten herangezogen werden können. Zweitens ist die Höhe meiner Rente – abgesehen von einem geringen Kindererziehungsbonus – unabhängig davon, ob ich Kinder habe und wie ich sie erzogen habe. In unserer Gesellschaft besteht hier keinerlei Zusammenhang. Die genannte Vereinbarung auf Gegenseitigkeit ist seitens der Kinder einseitig außer Kraft gesetzt. Kein Wunder also, daß die Leute sich nicht mehr veranlaßt sehen, die mit der Aufzucht von Kindern verbundene Mühe und Entbehrung auf sich zu nehmen. Genauer gesagt, passieren in erheblichem Umfang zwei Dinge:

Man kann hier von Verantwortungslosigkeit sprechen. Aber das greift zu kurz. Die Menschen maximieren ihren privaten Vorteil. Wenn man will, daß sie Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen, muß man ihnen Anreize dafür bieten. Man muß solche Verhaltensweisen, die für die Gemeinschaft gut sind, belohnen, und solche, die der Gemeinschaft schaden, muß man mit Nachteilen koppeln. Wenn man das Gegenteil tut, wie es der deutsche Staat seit langer Zeit in bezug auf Kindererziehung und Unterhaltung der Alten tut, muß man sich nicht wundern, daß das Verhalten der Menschen der Gemeinschaft zum Schaden gereicht.

Lösung

Die Lösung des Problem besteht darin, die Höhe der Rente des einzelnen – teilweise – abhängig zu machen von dem Aufwand, den er für die Aufzucht eigener Kinder getrieben hat. Das geht wie folgt: Die Rentenbeiträge bleiben wie bisher. Die Rente dagegen setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Angenommen, ein Mensch erhält für die Beitragszahlungen, die er geleistet hat, nach bisherigem System eine Rente der Höhe X. Nach künftigem System erhält er

Für X gibt es wie bisher einen Höchstbetrag; aber für die Akkumulation von mehreren Malen ¼ X pro Beiträge zahlendem Kind gibt es keine Obergrenze.

Begründung

Die absehbaren Folgen dieser Regelung werden sein:

Die Leute haben folglich einen Anreiz, erstens Kinder zu bekommen und zweitens diese auch gut zu erziehen. Andererseits werden Menschen, die ihren Kindern keine erfolgreiche Erziehung angedeihen lassen können, davon abgebracht, überhaupt Kinder zu bekommen. Das sind genau die gesellschaftlich erwünschten Effekte.

Kommentar

Es versteht sich, daß der obige Entwurf stark vereinfacht ist und nur unter erheblichen Verfeinerungen umgesetzt werden kann. U.a. muß man an folgende Umstände denken:

Diese Probleme sind nicht leicht zu lösen. Aber ähnliche Probleme bestehen im bisherigen System auch; sie sind kein grundsätzliches Argument gegen die Einführung des vorgeschlagenen Systems.

Die relevante rechtliche Situation ist übrigens ziemlich unübersichtlich. Einerseits gab es 2004 eine Entscheidung eines hohen Gerichts, daß den Eltern die Mehraufwendungen, die sie durch Kindererziehung haben, irgendwie entgolten werden müssen. Andererseits entschied das Bundessozialgericht 2006 (B 12 KR 16/05 R), daß Eltern als Gegenleistung für die Kindererziehung keine Ermäßigung oder Befreiung von Beiträgen zur Rentenversicherung beanspruchen können.

Immer wieder legen Politiker Vorschläge wie Ermäßigung der Rentenbeiträge oder die Einführung eines Elterngeldes für bekinderte Eltern vor.2 Solche Ideen führen in die falsche Richtung. Nicht das Zeugen von Kindern ist gesellschaftlich erwünscht und muß daher von der Gesellschaft unterstützt werden, sondern das Aufziehen von lebenstüchtigen Kindern. Freilich kann man die Lebenstüchtigkeit von Kindern oder die Mühe, die in deren Aufzucht gesteckt wurde, nicht messen. Da es aber letztlich um eine finanzielle Leistung, nämlich die Rente, geht, ist dies auch gar nicht nötig. Statt dessen kann man das System auf eine von den aufgezogenen Kinder entrichtete finanzielle Leistung, nämlich deren Rentenbeiträge, abstellen.


1 Ethisch betrachtet, kommt es hier auf ein Leben an, in dem das Indidividuum Verantwortung für sich und andere übernimmt. Dies ist freilich selbst nicht öffentlich überprüfbar.

2 Auf der gleichen Linie liegt die seit 1.1.2005 geltende Regelung, daß Kinderlose erhöhte Beiträge zur Pflegeversicherung leisten.